Frage zur Videoaufzeichnung bei Verbandsveranstaltungen
Moderator: Noppen-Test-Team
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Re: Frage zur Videoaufzeichnung bei Verbandsveranstaltungen
Ein Passus in der Satzung oder allgemeine Hinweise genügen nicht. Man benötigt die Unterschrift. Es sei denn die Zielperson ist eine Person, die ohnehin in der Öffentlichkeit steht. Das dürfte für Amateure wohl eher selten zutreffen.
Auf Wunsch schicke ich per PN die Lehrgangsmitschrift zu.
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Re: Frage zur Videoaufzeichnung bei Verbandsveranstaltungen
Uns wurden die gleichen Infos gegeben wie es Rudi schon sagte.
Man benötigt die schriftliche Zustimmung mit Unterschrift. Ansonsten ist man im Fall der Fälle dran.
Man benötigt die schriftliche Zustimmung mit Unterschrift. Ansonsten ist man im Fall der Fälle dran.
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Re: Frage zur Videoaufzeichnung bei Verbandsveranstaltungen
Ich habe mir erlaubt Euch meine Mitschrift zuzusenden. Was darin steht, gilt sinngemäß auch für Videoaufnahmen.
- bamboole
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Re: Frage zur Videoaufzeichnung bei Verbandsveranstaltungen
Danke, Rudi. Im Prinzip müssten alle Datenbanken der Verbände durchgearbeitet werden, um Angaben zu einzelnen Aktiven und besonders Minderjährigen, die nicht im Einklang mit der Datenschutzgesetzgebung sind, zu löschen. Da stehen teils so viele Angaben drin, die für den Spielbetrieb nicht notwendig sind, dass man es kaum glauben mag. Zu meiner Zeit als Datenschutzbeauftragter hätten rund 17.000 Datensätze von den Vereinen geprüft und ggf. bereinigt werden müssen. Ich bin dann aber ausgeschieden und weiß nicht, ob da noch etwas getan wurde. Problematisch ist es dann, wenn die Verbände die Angaben auch noch Werbepartnern für Mailingaktionen zur Verfügung stellen, wie geschehen. Plötzlich bekam ich einen Werbebrief vom HDI, obwohl ich den Verband gewechselt hatte. Angeblich ist das für den Verband erlaubt gewesen und Vereine stimmen der Nutzung durch Mitgliedschaft im Verband zu und "unterwerfen" sich diesen Nutzungsbedingungen, die für die Verbandsfinanzierung notwendig sei. Nach Intervention wurde der Datensatz gelöscht. Der Werbepartner war davon ausgegangen "legitimierte" Datensätze vom Verband erhalten zu haben.
Gnade hilft uns nicht weiter! Zynismus ist die Fähigkeit, die Welt so zu sehen, wie sie wirklich ist.
Ich teste, also bin ich!
Andro Treiber G, P1R 1,5mm / Nexxus Hard Pro / 2,1mm
Bloodhound, P1R 1,0mm / Vega Pro 1,8mm
Matador, P1R 1,0mm / Omega VII Pro 2,0mm
Stratus Powerdefense, P1R 1,5mm / Vega Japan 2,0mm
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- tengelman
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Re: Frage zur Videoaufzeichnung bei Verbandsveranstaltungen
...die Unterschrift leistet der Spieler doch bei Vereinsantrag...
Bei unseren Anträgen steht mit drin, daß man damit auch am Spielbetrieb teilnehmen will und die Satzungen und Regeln anerkennt.
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www.djk-gmuend-tt.de
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Re: Frage zur Videoaufzeichnung bei Verbandsveranstaltungen
Ich hatte extra nachgefragt. Solche allgemein an alle gerichteten Aussagen reichen nicht.
Der Referent sagte, der Verein müsse dann nachweisen, dass die Satzung und sonstigen Bestimmungen auch gelesen wurden. Das ist nicht praktikabel. Unser Verein hat daher ein Beiblatt entworfen, welches zusätzlich unterschrieben werden muss. Es enthält konkrete Hinweise, welche Daten und zu welchem Zweck erhoben werden müssen. Und an wen man sich wenden kann.
Der Referent sagte, der Verein müsse dann nachweisen, dass die Satzung und sonstigen Bestimmungen auch gelesen wurden. Das ist nicht praktikabel. Unser Verein hat daher ein Beiblatt entworfen, welches zusätzlich unterschrieben werden muss. Es enthält konkrete Hinweise, welche Daten und zu welchem Zweck erhoben werden müssen. Und an wen man sich wenden kann.
Zuletzt geändert von Rudi Endres am Montag 6. Mai 2019, 12:40, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Frage zur Videoaufzeichnung bei Verbandsveranstaltungen
So wie Rudi es sagt macht es auch nur Sinn.
Ich glaube nicht das ich mit der Vereinsunterschrift gleichzeitig mein persönliche Recht an meinem Bild abgeben kann.
Selbst wenn so ein Passus in den Anträgen drinsteht glaubeich nicht das dieser rechtmäßig ist.
Ganz ehrlich, ich würde mir auch verbitten ungefragt auf Youtube aufzutauchen.
Ich glaube nicht das ich mit der Vereinsunterschrift gleichzeitig mein persönliche Recht an meinem Bild abgeben kann.
Selbst wenn so ein Passus in den Anträgen drinsteht glaubeich nicht das dieser rechtmäßig ist.
Ganz ehrlich, ich würde mir auch verbitten ungefragt auf Youtube aufzutauchen.
Re: Frage zur Videoaufzeichnung bei Verbandsveranstaltungen
Ja, das stimmt (leider). Seit die neue DSGVO in Kraft ist, muss es so streng und bürokratisch durchgeführt werden.
Einzige Ausnahme (kleiner Scherz zum Nachdenken) :
Wenn man gar nichts sagt, darf zukünftig jeder Arzt unsere Organe nach Bedarf entnehmen. Auch ohne schriftliche Einwilligung.
Aber wie gesagt, eine Videoaufnahme oder ein Foto ohne schriftliche Einwilligung nicht mehr drin. Wäre ja auch noch schöner...
Einzige Ausnahme (kleiner Scherz zum Nachdenken) :
Wenn man gar nichts sagt, darf zukünftig jeder Arzt unsere Organe nach Bedarf entnehmen. Auch ohne schriftliche Einwilligung.
Aber wie gesagt, eine Videoaufnahme oder ein Foto ohne schriftliche Einwilligung nicht mehr drin. Wäre ja auch noch schöner...
- Novalis
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Re: Frage zur Videoaufzeichnung bei Verbandsveranstaltungen
Ich möchte auch nicht, dass meine Organe nach der Entnahme gefilmt werden.
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Re: Frage zur Videoaufzeichnung bei Verbandsveranstaltungen
Novalis hat geschrieben:Ich möchte auch nicht, dass meine Organe nach der Entnahme gefilmt werden.
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