Frage zur Videoaufzeichnung bei Verbandsveranstaltungen

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bamboole
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Frage zur Videoaufzeichnung bei Verbandsveranstaltungen

Beitrag von bamboole »

Ich habe eine generelle Frage zum Thema Videoaufzeichnung von Partien bei offiziellen Verbandsveranstaltungen. Grob gefragt "Wer ist berechtigt, dort aufzuzeichnen?"

Die Frage kam anlässlich einer Relegationsrunde unter Verbandsaufsicht auf.

Ein Team wollte die Partie eines Mitspielers mit der eigenen Videokamera aufzeichnen. Muss der Gegenspieler dies dulden? In der offiziellen Verbandseinladung ist sinngemäß der Passus enthalten, dass Videoaufzeichnungen und der Verwendung von Bildmaterial durch die Teilnahme automatisch zugestimmt wird. Damit ist der "rechtliche Rahmen" für die Verbands- und Veranstalterseite des austragenden Vereins abgesteckt. Das macht auch Sinn für Presseartikel und Bilder die auf Portalen, Zeitungen etwas veröffentlicht werden. Man hat dann quasi eine "öffentliche Kamera" zu Dokumentations- und Informationszwecken.

Wie sieht es aber aus, wenn ein mitwirkender, gegnerischer Verein mit eigener Kamera bei einer öffentlichen Verbandsveranstaltung für sich selbst aufnehmen möchte? Ist dies mit der Ausschreibung ebenfalls abgedeckt und muss der Gegenspieler das akzeptieren? Der Verein ist "nur" Teilnehmer, hat keine offizielle OSR- oder Verbands- und Pressefunktion und ist nicht weisungsberechtigt. Unterstelltes Ziel war wohl, den jungen Spieler der gegnerischen Mannschaft im Match gegen den eigenen Kameraden etwas nervös zu machen und ein kleines Psychospielchen zu veranstalten.

In einem normalen Spielbetrieb (keine offizielle Verbandsveranstaltung) dürfte das wohl kein Problem sein. Es müsste gefragt werden und der Gegenspieler darf ggf. ablehnen.

Kernfrage ist also, ob die Aufnahme einer "privaten Kamera" durch die Ausschreibung der Verbandsveranstaltung abgedeckt ist. Meiner Auffassung nach ist nur die "öffentliche Kamera" durch die Ausschreibung legitimiert.

Grundsätzlich ist gegen private Aufzeichnungen nichts einzuwenden, wenn alle Aktiven zustimmen.
Diskussionen und Anmerkungen wie "macht doch nichts", "soll sich nicht so anstellen" helfen hier also nicht weiter. Es geht hier um eine fundierte Information, wer durch Ausschreibung legitimiert "darf" und wer erst das "Einverständnis" einholen muss.

Hat da jemand Erfahrungen?
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Westschwede
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Re: Frage zur Videoaufzeichnung bei Verbandsveranstaltungen

Beitrag von Westschwede »

Moin Bamboole,

was ist das für eine Veranstaltung? Kann da jeder hin, oder muss man Karten kaufen? Wird man eingeladen? Das wäre wichtig für die Beurteilung, ob die generelle Zustimmung an den Veranstalter ausreicht. Aber das ist ja gar nicht das wichtige Thema :-) Durch die Zustimmung an den Veranstalter ist auf keinen Fall die Zustimmung für die Aufzeichnung durch private Dritte erteilt.

Die graue Rechtstheorie:
Videoaufzeichnungen von privaten Personen zu einem Zweck, den der Betroffene (in dem Fall euer Jugendspieler) gar nicht kennt und zu dem er nicht dokumentiert! zugestimmt hat, sind meiner Meinung nach nicht rechtskonform abzubilden. Solche Aufnahme durch die Presse sind eine ganz andere Baustelle. Ist euer Spieler noch unter 18? Dann wird es doppelt interessant, da in diesem Fall noch die Unterschrift der Eltern nötig ist.

Soviel in kurzen Worten zur Rechtslage nach aktuellem Datenschutzrecht.

Zur Begründung: der Jugendspieler hat keine Ahnung, was mit dem Video über ihn passiert. Macht er sich durch Geräusche, Bewegungen oder sonstiges lächerlich und das Video wird in sozialen Medien publiziert wird das nicht schön für ihn - deshalb... s.o.

Diese Diskussion würde ich jedoch bei solchen Veranstaltungen nicht führen. Ich würden den anderen teilnehmenden Verein informieren, dass er die Aufzeichnung aus Datenschutzgründen unterlassen muss und bereits erstellte Aufnahmen löschen muss. Eine Datenverarbeitung - und davon sprechen wir hier - ist nur nach den Regelungen des Art. 6 Absatz 1 a-f DSGVO erlaubt. Ein Video des eigenen Spielers ist eine andere Geschichte, da in diesem Fall klar sein muss, wofür das Video gedreht wurde (Optimierung der Bewegungen nach Auswertung im Training etc.) . Die rechtliche Situation ist aber auch hier wie oben beschrieben.

Das in "kurzen" knappen Worten. In der Ausgestaltung gehört noch etwas mehr dazu, aber das war es mal in Grundzügen.
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    Re: Frage zur Videoaufzeichnung bei Verbandsveranstaltungen

    Beitrag von bamboole »

    Moin Westschwede,

    Merci, das hilft für die Zukunft schon weiter.

    Es waren Entscheidungsspiele im Rahmen einer offiziellen Verbandsveranstaltung, in der 2 Zweitplatzierte aus einer unteren Liga und der 9. Platzierte aus der höheren Liga um Aufstieg, bzw. Klassenerhalt spielten. Andere Teams waren nicht zugelassen. Somit war die Startberechtigung nur auf diesen Teilnehmerkreis beschränkt. Ziel und Zweck der Veranstaltung waren insofern bekannt und Verwendungsform des Bildmaterials, sofern es von offizieller Seite überhaupt verwendet wird, für alle Aktiven voraussehbar. Höchstens Zeitung oder zur Info auf der Verbandswebseite.

    Es gab keine Karten zu kaufen. Wer kommt und anfeuern oder zuschauen möchte, darf dies gerne tun und sich am Buffet laben.

    Der Spieler ist im Grenzbereich und wohl noch knapp unter 18 und darf Jugend spielen. Vater war in der Halle.

    Ich hatte den offiziellen Verbandsvertreter, der die Turnierleitung durchführte, darauf angesprochen. Er war der Meinung, mit der Einladung sei rechtlich "alles" abgedeckt - also auch die privaten Aufzeichnungen. Dem konnte ich nicht zustimmen.
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    Re: Frage zur Videoaufzeichnung bei Verbandsveranstaltungen

    Beitrag von tengelman »

    Ganz klar: Ja, man darf filmen.

    In der WSO (Ausführungsbestimmungen des TTVWH) steht drin, daß die Teilnahme an Verbandsveranstaltungen jeglicher Art automatisch die Einwilligung von Foto und Videoaufnahmen beinhaltet. Es muss NICHT extra darauf hingewiesen werden.
    Ich bin mir sicher, daß euer Verband auch so einen Passus drin hat. Wenn nicht -> siehe Westschwede. Dann ist aber in eurem Verband einiges nachzuholen :D

    Konkret:

    §1.2 Abschnitt Spielberechtigung:
    "...Mit dem Antrag auf Spielberechtigung...gibt der Spieler....sein Einverständnis, dass Fotos bzw. Filmaufnahmen von ihm bei offiziellen Veranstaltungen gemäß WO A 11 im Zusammenhang mit der Berichterstattung über diese Veranstaltungen veröffentlicht werden..."

    Das deckt auch eine "private" Berichterstattung ab, wenn Du das Video z.B. bei youtube hochlädst und/oder auf der Internetseite deines Vereins einbindest.

    Man Beachte:
    Die Zustimmung beinhaltet nicht nur die Aufnahme - sonder auch gleich die Veröffentlichung.
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    Re: Frage zur Videoaufzeichnung bei Verbandsveranstaltungen

    Beitrag von bamboole »

    Klar, der Passus besteht und für den Verband ist das alles unstrittig - die dürfen.

    Die Frage ist hier, ob damit auch alle "privaten Zwecke" abgedeckt sind, die nicht der öffentlichen Berichterstattung dienen.

    Es wäre spannend zu klären, ob die Ausführungsbestimmungen so überhaupt rechtlich haltbar sind. In der Praxis melden Vereine Teams und der einzelne Spieler ist darüber zu 99,99% von seinem Verein nicht informiert und über das Recht am eigenen Bild nicht rechtlich aufgeklärt worden. Bei Einzelanmeldungen zu Turnieren, ist das eine individuelle Entscheidung und er könnte sich vorher informieren, wenn er die Ausschreibung liest.

    Aber wo kein Kläger ist...

    Wir hatten in einem alten Verein die Situation, dass Eltern es dem Verein schriftlich untersagten, bei Pressemitteilungen über Spielergebnisse die Resultate des Sprösslings namentlich zu erwähnen und Bilder mit ihm. click-tt ja, sonstige Zeitschriften waren verboten.
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    Re: Frage zur Videoaufzeichnung bei Verbandsveranstaltungen

    Beitrag von Westschwede »

    Die Regelung, die Tengelmann zitiert hat, spricht von "der Berichterstattung über diese Veranstaltungen". Ohne den gesamten Text dieser Regelungen zu kennen... Wenn der Verband das so regelt, dann hat er die Spieler informiert und zwar darüber, was mit den Daten geschieht und wer diese Daten erhalten kann.

    Die wortgenaue Auslegung bedeutet für mich, dass mit dem Bildmaterial z.B. keine Trainingseinheit durchgeführt werden darf.

    Eine Regelung dazu, dass auch Dritte (andere Vereine, der Hausmeister, zufällig vorbeikommende Influencer - ja, ich übertreibe) Videos drehen dürfen sehe ich nicht und sie wären definitiv nicht rechtskonform.

    Derjenige, der die Einwilligung erhält ist der Verantwortliche der Datenverabreitung. In diesem Fall der Veranstalter. Jeder Verantwortliche muss volle Transparenz über die Art der zu verarbeitenden Daten beim Betroffenen schaffen und ihm jederzeit das Widerspruchsrecht einräumen. Verantwortung heißt in diesem Fall auch "Haftung". Ich glaube kaum. dass der Veranstalter die Haftung für illegale Maßnahmen von Dritten übernehmen will. Ob er in solch einem Fall von seinem "Hausrecht" (heißt das wirklich so?) Gebrauch macht und die Filmerei untersagt liegt natürlich in seinem Ermessen, bzw. in dem Druck, den jemand macht, den die private Filmerei stört.

    Mir ist klar, dass ich hier worst-case szenarien aufzeige :peace:

    Im Normalfall ist vollkommen klar, dass wir für die meisten von uns hier von einem schönen Hobby ohne finanzielle Einkünfte sprechen. Der Spaß und die Herausforderung sollte im Vordergrund stehen und deshalb gibt es solche Diskussionen am Tisch oder in der Halle selten bis nie. Aber wenn diese Frage gestellt wird, weil wohl jemand aus einem anderen Verein den allgemein akzeptierten Rahmen überschreitet, dann sollte die Antwort auch entsprechend ausfallen :flame:

    Ein Kompromiss ist doch, dass der Verein ausschließlich den eigenen Spieler filmt und zwar so, dass man das auch entsprechend prüfen kann.

    Mir ist auch klar, dass wir uns hier über eine ungeschützte Leitung unterhalten, damit ja alle Datenkraken dieser Welt diese Information erhalten :shock: :mrgreen:
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      Re: Frage zur Videoaufzeichnung bei Verbandsveranstaltungen

      Beitrag von tengelman »

      In der WSO wird nicht unterschieden ob es sich um private oder verbandliche Berichterstattung handeln muss.
      Das ist also ganz allgemein gehalten und gilt somit auch für "private Berichterstattung".
      Trainings sind damit natürlich nicht mit eingeschlossen.
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      Re: Frage zur Videoaufzeichnung bei Verbandsveranstaltungen

      Beitrag von Leguan »

      Die Frage ist, ob der Passus in der WSO überhaupt zulässig bzw. ausreichend ist. Ich würde das stark bezweifeln, so lange nicht jeder Spieler individuell diesen Passus unterschrieben hat. Zumindest bei uns ist das nicht der Fall. Das einzige, was ich je unterschrieben habe, war der Mitgliedsantrag für den Verein.
      Zu behaupten, die Spieler würden passiv durch Teilnahme an Wettspielen diesem Passus in der Wettspielordnung zustimmen, ist nicht zulässig.
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      Re: Frage zur Videoaufzeichnung bei Verbandsveranstaltungen

      Beitrag von tengelman »

      da halte ich dagegen und sage "doch".
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      Re: Frage zur Videoaufzeichnung bei Verbandsveranstaltungen

      Beitrag von Steff »

      Also erstens ist das genauso wie überall anders auch. Willst du Punktspiele machen gilt x und y für dich. Willst du diesen Dienst streamen stimmst du zu das er deine Daten verarbeiten darf. Willst du diese Website lesen stimmst du zu das diese gewisse Daten verarbeiten darf. Usw....
      Dieser Passus in der WSO ist vermutlich noch aus einer Zeit, wo es gerade nur Spiegelreflexkamera und ganz eventuell schon nen VHS Recorder gab. Aber diesen mal an aktuelle digitale Dienste etc. anzupassen, da haben die keine Zeit für, da es viel wichtiger ist neue Farb- und Geschmackskompositionen einzuführen.
      Ansonsten ist es doch ganz einfach. Mit Beantragung der Spielerlaubnis für den TT-Betrieb darf bei allen Veranstaltungen die Öffentlich zugänglich sind auch aufgezeichnet werden. Ist es nicht öffentlich, wie zum Beispiel das Training oder eine mit Eintrittspreisen versehene Veranstaltung, darf es nicht so einfach aufgezeichnet werden.
      1. Schläger (Wettkampfkombi)
      Holz: Donic Crest AR+
      VH: Donic Coppa Jo Gold 2,3mm schwarz
      RH: Der Materialspezialist Kamikaze Ox rot

      2. Schläger (Wettkampfkombiersatz)
      Holz: Stiga Clipper CR WRB
      VH: Donic Barracuda Power Sponge 2,0mm schwarz
      RH: Metall Death Ox rot

      3. Schläger (Notfallersatz)
      Holz: Stiga Allround Classic CR WRB
      VH: Donic Coppa X1 Gold 1,8mm rot
      RH: Tibhar Grass DTECs Ox schwarz (mit Folie)
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      Re: Frage zur Videoaufzeichnung bei Verbandsveranstaltungen

      Beitrag von Rudi Endres »

      Ein Passus in der Satzung oder allgemeine Hinweise genügen nicht. Man benötigt die Unterschrift. Es sei denn die Zielperson ist eine Person, die ohnehin in der Öffentlichkeit steht. Das dürfte für Amateure wohl eher selten zutreffen.
      Auf Wunsch schicke ich per PN die Lehrgangsmitschrift zu.
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      Re: Frage zur Videoaufzeichnung bei Verbandsveranstaltungen

      Beitrag von rookie »

      Uns wurden die gleichen Infos gegeben wie es Rudi schon sagte.
      Man benötigt die schriftliche Zustimmung mit Unterschrift. Ansonsten ist man im Fall der Fälle dran.
      Rudi Endres
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      Re: Frage zur Videoaufzeichnung bei Verbandsveranstaltungen

      Beitrag von Rudi Endres »

      Ich habe mir erlaubt Euch meine Mitschrift zuzusenden. Was darin steht, gilt sinngemäß auch für Videoaufnahmen.
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      bamboole
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      Re: Frage zur Videoaufzeichnung bei Verbandsveranstaltungen

      Beitrag von bamboole »

      Danke, Rudi. Im Prinzip müssten alle Datenbanken der Verbände durchgearbeitet werden, um Angaben zu einzelnen Aktiven und besonders Minderjährigen, die nicht im Einklang mit der Datenschutzgesetzgebung sind, zu löschen. Da stehen teils so viele Angaben drin, die für den Spielbetrieb nicht notwendig sind, dass man es kaum glauben mag. Zu meiner Zeit als Datenschutzbeauftragter hätten rund 17.000 Datensätze von den Vereinen geprüft und ggf. bereinigt werden müssen. Ich bin dann aber ausgeschieden und weiß nicht, ob da noch etwas getan wurde. Problematisch ist es dann, wenn die Verbände die Angaben auch noch Werbepartnern für Mailingaktionen zur Verfügung stellen, wie geschehen. Plötzlich bekam ich einen Werbebrief vom HDI, obwohl ich den Verband gewechselt hatte. Angeblich ist das für den Verband erlaubt gewesen und Vereine stimmen der Nutzung durch Mitgliedschaft im Verband zu und "unterwerfen" sich diesen Nutzungsbedingungen, die für die Verbandsfinanzierung notwendig sei. Nach Intervention wurde der Datensatz gelöscht. Der Werbepartner war davon ausgegangen "legitimierte" Datensätze vom Verband erhalten zu haben.
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      Re: Frage zur Videoaufzeichnung bei Verbandsveranstaltungen

      Beitrag von tengelman »

      ...die Unterschrift leistet der Spieler doch bei Vereinsantrag...
      Bei unseren Anträgen steht mit drin, daß man damit auch am Spielbetrieb teilnehmen will und die Satzungen und Regeln anerkennt.
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