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  Tischtennis Noppen-Test - Testberichte und Eigenschaften von Noppen und anderen Belägen
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Testberichte und Eigenschaften von langen Noppenbelägen und anderen Materialien

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Zugelassene Beläge / Materialien
[ Quelle & © DTTB - www.tischtennis.de - mit freundlicher Genehmigung ]

Grundsätze

Mit Beginn der Spielzeit 2000/2001 hat der Deutsche Tischtennis-Bund (DTTB) sein Zulassungsverfahren für Schlägerbeläge und Bälle abgeschafft. Die Zulassung der Schlägerbeläge und Bälle ist damit unabdingbar an die Zulassung des Internationalen Tischtennis-Verbandes (ITTF) geknüpft. Zur Übersicht über die zugelassenen Materialien verweisen wir auf die entsprechenden Listen des Weltverbandes ITTF.

Die ITTF-Übersichten über die zugelassenen Materialien sind Dateien im pdf-Format. Die Listen können heruntergeladen bzw. mit einem geeigneten Programm (z.B. Adobe-Reader, Foxit PDF Reader [Noppen-Test Empfehlung]) angesehen werden.

Die Liste 29B ist die aktuelle Materialliste. Beläge die nicht mehr in dieser Liste erscheinen, jedoch in der Liste 29 aufgeführt sind, dürfen noch bis zum 30.06.2009 gespielt werden. Dies gilt nicht für Beläge, die mit schwarzem Kreuz markiert sind (i.d.R. sind dies glatte lange Noppen). Siehe hierzu auch untenstehende amtliche Mitteilung des DTTB.


Hinweis: Dunkler Schwamm (z.B. schwarz, blau, braun, grün, violett, rot) sollte nicht unter rot durchscheinenden Belägen (Achtung: Die meisten roten Beläge sind durchscheinend!) verwendet werden. Auch wenn Beläge in dieser Liste ohne Hinweis auf Schwamm aufgeführt werden, ist die Internationale Regel 2.4.3 (TT-Regeln A 4.3) zu beachten. Es liegt in der Verantwortlichkeit des Spielers, einen Schlägerbelag zu benutzen, der tatsächlich leuchtend rot wirkt. Dunkler Schwamm unter einem durchleuchtenden Belag kann den ganzen Belag unzulässig machen.

Viele Beläge haben neben Namen und Hersteller noch weiteren Text eingeprägt, der den Belag nicht unzulässig macht. Beispiel: Der Butterfly Sriver L enthält den Zusatz "D13-L", der Butterfly Sriver S "D13-S". Der in der ITTF-Liste zugelassener Beläge aufgeführte Text, muss allerdings eingeprägt sein.


Amtliche Mitteilung (DTTB)
- Gültigkeit der ITTF-Belaglisten für den Spielbetrieb im DTTB -

Beläge, die zu Saisonbeginn (01.07.) die ITTF-Zulassung besitzen bzw. diese im Saisonverlauf erhalten, behalten diese im Bereich des DTTB bis zum jeweiligen Saisonende (30.06.).

Der Tischtennis-Weltverband ITTF veröffentlicht zweimal im Jahr - am 01.04. und am 01.10. - eine Liste zugelassener Beläge (“list of authorised racket coverings“), die seit April 2008 auch sofort zum jeweiligen Erscheinungsdatum für die nächsten sechs Monate gültig wird. Die ITTF regelt damit, welche Beläge im internationalen Wettkampfsport ausschließlich verwendet werden dürfen. Diese Liste übernimmt der DTTB in vollem Umfang auch für den gesamten nationalen Spielbetrieb.

Durch die Zweiteilung und die neuen Daten der Gültigkeitsdauer kann es jedoch vorkommen, dass ein Belag nicht für eine gesamte Spielzeit zugelassen ist. Beispiel: Ein zugelassener Belag in der Liste vom 01.04. steht nicht mehr auf der Liste vom 01.10. Dies könnte dazu führen, dass ohne Wissen/Verschulden der Aktiven nicht genehmigte Beläge im Wettkampf eingesetzt werden.

Um diesbezügliche Unsicherheiten zu vermeiden, hat der DTTB entschieden, dass die ITTF-Listen Nr. 29 sowie die Liste Nr. 29B ab sofort gleichermaßen im nationalen Spielbetrieb gültig sind.

Das bedeutet, dass Neuaufnahmen in der Liste 29B ebenfalls ab sofort gültig sind, Beläge jedoch, die in Liste 29 geführt, aber in der Liste 29B nicht mehr erscheinen, noch bis zum Ende der Spielzeit 2008/2009 im nationalen Spielbetrieb eingesetzt werden können. Beläge der Liste 29 mit der Kennzeichnung "verboten ab 01.07.2008" haben auch weiterhin keine Zulassung mehr.

Diese Bestimmung gilt ab sofort bis zum 30.06.2009.

DEUTSCHER TISCHTENNIS-BUND
13.10.2008


Ergänzung: Der Weltverband ITTF hat am 15.10.2008 eine offizielle Mitteilung zur weiteren Gültigkeit der Belaglisten 29 und 29 B veröffentlicht. Dazu stellt der DTTB fest:

  • Die ITTF folgt mit dieser Mitteilung im Grundsatz der Regelung des DTTB vom 13.10.2008 (siehe oben).
  • Die Regelung des DTTB vom 13.10.2008 (siehe oben) ist weiterhin voll inhaltlich gültig.
  • Die Beläge, die in der Liste 29 mit einem "t" gekennzeichnet sind, sind weiterhin nicht zugelassen.


Erklärungen der Symbole auf der ITTF-Liste der zugelassenen Beläge

[R] / [B]   [R] bzw. [B] hinter den Belagsnamen bedeuten, dass dieser Belag nur in rot (R = red) bzw. schwarz (B = black) erhältlich ist.

"long"   long = lang: Diese Noppenbezeichnung wird dann verwendet, wenn das Verhältnis zwischen Noppenlänge und -durchmesser einen Wert größer als 0,9 ergibt.

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  Zwei übereinander gestellte Kreuze kennzeichnen einen Belagtyp mit Textilfaserverstärkung, der auch ohne Schaumgummiunterlage verwendet werden kann.




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